Allgemeine Geschäftsbedingungen

Anmeldung zur Ausbildung

Die Anmeldung per Email ist verbindlich falls nicht via Online-Shop gebucht und bezahlt wurde. Anmeldungen werden direkt in Rechnung gestellt und der Betrag ist ab sofort geschuldet. Die Zahlungsfrist beträgt 7 Tage.

Mit der Anmeldung zu einem Kurs kommt ein Vertrag mit Swissgliders Jonas Thommen zustande, von dem nur mit einem Arztzeugnis zurückgetreten werden kann.

Rücktritt Teilnehmer

Falls ein Kurs-Teilnehmer vom Vertrag aus persönlichen Gründen zurücktreten muss, gelten folgende Konditionen: 100% bis einen Monat, 75% bis 3 Wochen, 50% bis 2 Wochen und 0% bis 1 Woche vorher.

Rücktritt Swissgliders

Swissgliders behält sich das Recht vor, jederzeit vom Vertrag zurückzutreten ohne Begründung. Bei klaren Verstössen gegen unsere Bestimmungen, wird das Kursgeld nicht zurückerstattet. Falls jedoch aufgrund von Personalmangel o. ä. die Ausbildung bspw. nicht fortgesetzt werden kann, wir das Kursgeld pro Rata, d. h. aufgrund der abgelaufenen Monate von 13, dem Teilnehmer zurückerstattet.

Kurse können bis zu 5 Tagen vorher abgesagt werden. Bereits bezahlte Kursgelder werden zurückerstattet.

Schulungsbetrieb

Um einen professionellen und sicheren Schulungsbetrieb zu gewährleisten sind einige Punkte zu beachten.

Anmeldung zu Schulungstagen:

  • Die Anmeldung zu Schulungstagen sollte verbindlich sein – Abmeldungen 1 Tag vorher oder sogar am Vorabend bitte vermeiden.

Meteobriefing:

  • Vor Schulungstagen müssen die SchülerInnen das Meteo studiert haben. Dies kann mit den Tools unter https://swissgliders.ch/de/wetter/ getan werden.
  • Wichtige Punkte sind die Grosswetterlage, Bewölkung, Wind und ev. Risiken.
  • Der Besuch des Meteobriefings vor den Höhenflügen ist jeweils obligatorisch, wenn nicht anders vereinbart mit dem Fluglehrer – ohne Briefing, keine Flugerlaubnis.

Fluggebietsbriefing:

  • Die Teilnahme am Fluggebietsbriefing ist obligatorisch, wenn nicht anders vereinbart mit dem Fluglehrer – ohne Briefing keine Flugerlaubnis.

Manöver:

  • Im Bus sind Manöverblätter aufgelegt mit Vorschlägen für die nächsten Manöver.
  • Sofern ein Manöver noch nie geflogen wurde, ist der Fluglehrer zu konsultieren für dessen Erklärung.

Ausrüstung:

  • Der Teilnehmer ist selbst für die Lufttüchtigkeit seiner Flugausrüstung verantwortlich. Er übernimmt für alle seine Flüge die volle Verantwortung.
  • Aufgrund der Verletzungsgefahr an Händen durch Klapper und folglich ein ev. Eingreifen in die Leinen, müssen während der Schulung ständig Handschuhe getragen werden.
  • Funk muss geladen sein. Die Miete von Funkgeräten kostet CHF 5.00/Tag

Allgemeine Punkte:

  • SchülerInnen haben in gutem physischem und psychisch klarem Zustand zur Schulung zu erscheinen. Krankheiten o. ä. müssen der Flugschule gemeldet werden. Andernfalls kann ein Ausschluss von der Schulung erfolgen.
  • SchülerInnen haben dem Fluglehrer sowie dessen Helfern Folge zu leisten, um sich und alle Beteiligten nicht in Gefahr zu bringen. Nach der dritten Verwarnung können SchülerInnen von der gesamten Ausbildung ausgeschlossen werden.
  • Der Fluglehrer entscheidet vor Ort ob geflogen wird oder nicht und wann der Unterricht beendet wird.
  • Gleitschirmfliegen ist nicht als Risikosportart eingestuft – trotzdem muss der Schüler ein hohes Mass an Eigenverantwortung mitbringen.
  • Im Falle eines Unterrichtsausschlusses aufgrund von wiederholtem Fehlverhalten o. ä. ist eine Rückerstattung der bezahlten Ausbildungskosten ausgeschlossen.
  • Jugendliche unter 18 Jahren müssen das schriftliche Einverständnis der Eltern vorlegen.
  • Ausbildungskontrollblatt, Flugbuch sowie Versicherungsnachweis sind während der Schulung stets mitzuführen.
  • Die Ausbildungszeit (Brevetkurs) beträgt 13 Monate und beinhaltet unbegrenzte Anzahl Flüge.

Haftungsausschluss:

  • Die Teilnehmer von Kursen sind sich dem Risiko und der Gefahren bewusst. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Verantwortung und eigenes Risiko. Swissgliders und deren Fluglehrer sowie Tandem-Piloten und Helfer lehnen jegliche Haftung für Unfälle ab. Die Versicherung ist grundsätzlich Sache des Teilnehmers.

Flugreisen

Annullations- und Rückreiseversicherung ist grundsätzlich Sache des Teilnehmers.

Falls der Flugschulbus stehen bleibt, sind Übernachtung und Rückreise hingegen gedeckt.

Preisänderungen

Swissgliders behält sich das Recht vor, Preisänderungen aufgrund von äusserlichen Einflüssen entsprechend anzupassen.

Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Falls gebuchte Kurse nicht besucht werden und bspw. die 13 Monate Ausbildungszeit ablaufen ohne dass der Schüler zur Schulung erscheint, werden die Kosten dafür nicht zurückerstattet.

Haftungsausschluss

Die Teilnehmer von Kursen sind sich dem Risiko und der Gefahren bewusst. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Verantwortung und eigenes Risiko. Swissgliders und deren Fluglehrer sowie Tandem-Piloten und Helfer lehnen jegliche Haftung für Unfälle ab. Die Versicherung ist grundsätzlich Sache des Teilnehmers.

Der Teilnehmer ist selber für die Lufttüchtigkeit seiner Flugausrüstung verantwortlich. Er übernimmt für alle seine Flüge die volle Verantwortung.

Versicherung

Die Versicherung bei der Teilnahme von Reisen oder Ausbildungs- und Weiterbildungskursen ist Sache des Teilnehmers. Er muss über eine entsprechende Flughaftpflichtversicherung verfügen im In- oder Ausland. Diese kann beim SHV beantragt werden.

Fluggeräte der Flugschule Swissgliders Jonas Thommen sind pauschal für die luftrechtliche Kausalhaftpflicht versichert. Benützt ein Kursteilnehmer seine eigene Flugausrüstung, so ist eine eigene Flughaftpflichtversicherung obligatorisch (Privathaftpflichtversicherung genügt nicht!). Schäden an Schul- und Testgeräten, welche durch das Eigenverschulden des Kunden verursacht werden, gehen vollumfänglich zu Lasten des Kunden.

Die Unfallversicherung ist immer Sache des Teilnehmers.

Rückgabe und Mängel, Umtausch von Material

Material welches über die Flugschule Swissgliders bezogen wurde und eventuelle Mängel aufweist muss innerhalb von 7 Tagen bei Swissgliders per Mail oder Einschreiben beanstandet werden. Andernfalls wird das Material nicht mehr zurückgenommen. Die Prüfung auf Mängel obliegt dem Kunden nach Übergabe. Verschmutztes bzw. benutztes Material wird nicht mehr zurückgenommen.

Für bestelltes Material im Online-Shop mit Versand, muss in jedem Fall das Porto bezahlt werden. Auch bei unpassender Grösse o. ä.

Vertragsauflösende Bestimmungen

Sollte ein Kunde dem Zahlungstermin nicht nachkommen oder nur teilweise, behält sich Swissgliders das Recht vor, sämtliche offenen Beträge einzufordern, und einen laufenden Vertrag aufzulösen oder Lieferungen zu stoppen.

Mahnungen

Bei allfälligem Zahlungsverzug wird eine Mahnungsgebühr erhoben:

  1. Mahnung CHF 10.00
  2. Mahnung CHF 40.00
  3. Mahnung 15% des Warenwerts mind. CHF 300.00
  4. Ab Betreibung 50% des Warenwerts mind CHF 500.00

Passagierflüge

Gegenstand dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen bilden die Beziehungen zwischen Swissgliders Jonas Thommen (Erwähnt als Swissgliders im folgenden Text) und Passagiere und / oder Kunden (erwähnt als Kunde im folgenden Text).

Swissgliders.ch ist eine Plattform um Benutzern Tandem-Gleitschirmflüge anzubieten. In der Schweiz und speziell im Berner Oberland, jedoch auch an anderen Orten. Benutzer können Flüge über die Swissgliders Plattform buchen.

Geitschirmfliegen ist nicht als Risikosport in der Schweiz definiert. Unfälle mit Schweizer Kunden werden durch die Schweizer Unfallversicherung (UVG) gedeckt. Der Teilnehmer ist dafür verantwortlich, zu klären, ob er genügend versichert ist. Wenn ein Schweizer Bürger nicht in einem angestellten Verhältnis agiert, muss er mit seiner Krankenversicherung klären, ob er gegen Unfall gedeckt ist oder nicht.

Die Beförderung bei Tandem-Gleitschirmflügen unterliegt nicht den Haftungsbestimmungen der Verordnung über den Lufttransport vom 17.08.2005. Die Haftung von Swissgliders bzw. des Piloten gegenüber dem Kunden wird bei Abschluss des Vertrags auf swissgliders.ch oder spätestens bei Abgabe eines Flugscheins (variiert von Pilot zu Pilot) vertraglich auf CHF 5 Mio. für Personenschäden und CHF 5’000 für Sachschäden beschränkt. In jedem Fall muss ein Verschulden des Piloten nachgewiesen werden. Weitergehende Haftung, insbesondere auch solche für Hilfspersonen und für indirekte und Folgeschäden, wie entgangenen Gewinn, Ansprüche Dritter etc., wird hiermit, soweit gesetzlich zulässig, ausdrücklich wegbedungen.

Touristen aus dem Ausland erhalten für einen zusätzlichen Beitrag von CHF 20.- eine zusätzliche Versicherung, die sie bis zu CHF 5 Mio. deckt falls der Kunde keine oder eine ungenügende Unfallversicherung hat.

In jedem Fall muss der Passagier ein Flugticket unterzeichnen bevor gestartet wird, um die begrenzte Versicherung zu akzeptieren.

Swissgliders hat das Recht, einen gebuchten Flug an andere Piloten, die von Swissgliders mit bestem Wissen und Gewissen ausgewählt werden, zu delegieren. Swissgliders ist in diesem Fall in keinster Weise in der Verantwortung oder haftet für etwelche Schäden am Piloten oder des Passagiers. Der Pilot trägt in jedem Fall die volle Verantwortung für die Sicherheit des Passagiers.

Swissgliders Piloten haben ihre eigene Ausrüstung und Insassenversicherung und sind völlig unabhängig. Die Piloten sind verantwortlich für ihre Ausrüstung und die Sicherheit ihrer Passagiere. Swissgliders kann nicht haftbar gemacht werden. Der Zweck besteht einzig darin Tandemflüge an Personen zu vermitteln welche von Swissgliders Teampiloten oder externen Piloten durchgeführt werden.

Die Piloten sind speziell geschult und offiziell lizenziert vom Schweizerischen Hängegleiterverband SHV. Die Schweiz hat eines der besten Ausbildungsprogramme weltweit fürs Gleitschirmfliegen.

Die auf den Flügen von Swissgliders angefertigten Fotos und Videos sind urheberrechtliches Eigentum von Swissgliders. Swissgliders ist berechtigt, dieses Material für Werbezwecke zu verwenden, auch wenn der Kunde darauf zu erkennen ist, ohne dass dafür Kosten für Swissgliders gegenüber dem Kunden entstehen.

Wenn Passagiere unter dem Einfluss von Drogen oder jede andere Art von Substanzen stehen, ist ein Flug nicht möglich und es wird keine Rückerstattung erfolgen. Swissgliders hat das Recht, Flüge diesbezüglich zu stornieren ohne Rückerstattung.

Piloten von Swissgliders können einen Flug verschieben bzw. absagen, wenn der Pilot denkt, dass keine fliegbaren Verhältnisse herrschen.

Jeder Passagier muss fit und gesund sein um Gleitschirm zu fliegen. Swissgliders bzw. der Pilot muss informiert werden, wenn ein Gesundheitsrisiko durch eine Krankheit oder etwas ähnliches besteht. Kinder unter 16 Jahren benötigen eine Genehmigung ihrer Eltern.

Die genannten Flugzeiten können nicht garantiert werden.

Allgemein

Schulungsbetrieb findet das ganze Jahr über statt. Der Flugbetrieb kann pro Jahr maximal 7 Wochen eingestellt werden während den regulären Betriebsferien.

Gutscheine sind für 2 Jahre nach der Bestellung bzw. Ausstellung gültig. Gutscheine können nicht zurückgegeben oder als Barauszahlung eingetauscht werden. Swissgliders behält sich das Recht vor, auch externe Piloten diese Flüge durchführen zu lassen, je nach Auftragslage.

Ort des Gerichts ist immer Thun, Schweiz. Es gilt immer Schweizer Recht unter allen Umständen in Rechtsbeziehungen von Swissgliders und Kunden.

Swissgliders ist nicht verantwortlich für die Inhalte von Links zu externen Webseiten.

Thun, 08.03.2024